Zwischen Greenwashing und Glaubwürdigkeit: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Nachhaltigkeitskommunikation steht vor neuen Herausforderungen: Mit der EmpCo-Richtlinie verschärft die EU ab September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Unternehmen bedeutet das: Greenwashing-Risiken vermeiden und künftig auf präzise, belegbare und transparente Informationen setzen.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Was gilt künftig als Umweltaussage?
Neue Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation: Was wird verboten?
1. Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
2. Überverallgemeinerung von Umweltvorteilen
3. Klimaneutralität durch Kompensation
4. Eigene Nachhaltigkeitssiegel
5. Umweltziele nur mit belastbarem Umsetzungsplan
B2C und B2B: Gibt es Unterschiede?
Was bedeutet das für die Verpackungsindustrie?
Checkliste: Greenwashing vermeiden
Fazit: Präzision wird zum neuen Standard
FAQ: EmpCo-Richtlinie und Nachhaltigkeitskommunikation
Nachhaltigkeit ist längst zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor geworden. Kunden, Geschäftspartner und Investoren erwarten transparente Informationen über Umweltleistungen, Recyclingfähigkeit, CO₂-Emissionen oder den Einsatz von Rezyklaten. Gleichzeitig steigt die regulatorische Aufmerksamkeit gegenüber Umweltversprechen, die nicht ausreichend belegt oder zu allgemein formuliert sind.
Mit der sogenannten Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie) verschärft die Europäische Union deshalb die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde in Deutschland über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und ist ab 27. September 2026 anzuwenden. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und den Wettbewerb durch nachvollziehbare Umweltinformationen fairer zu gestalten.
Für Unternehmen bedeutet das: Die bisherigen Spielräume bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden deutlich kleiner. Künftig stehen präzise, belegbare und objektiv nachvollziehbare Aussagen im Mittelpunkt.
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) ergänzt bestehende europäische Verbraucherschutzvorschriften und richtet sich gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Sie verschärft insbesondere die Regeln für Umweltwerbung, Nachhaltigkeitssiegel und sogenannte Green Claims.
Wichtig dabei: Die EmpCo-Richtlinie ist nicht identisch mit der Green Claims Directive. Während die Green Claims Directive konkrete Anforderungen an die Begründung und Verifizierung von Umweltclaims schaffen soll, regelt die EmpCo-Richtlinie bereits heute, welche Aussagen überhaupt zulässig sind und welche Praktiken als unlauter gelten.
Die neuen Regelungen für Nachhaltigkeitskommunikation wirken sich auf nahezu alle öffentlichen Kommunikationskanäle aus (exemplarisch aufgeführt):
→ Unternehmenswebseiten
→ Social-Media-Kommunikation
→ Onlinemagazine
→ Werbeanzeigen
→ Broschüren und Produktinformationen
→ Pressemitteilungen
→ Marketingmaterialien
→ Auszüge aus Nachhaltigkeitsberichten, sofern diese werblich genutzt werden
Der Begriff der Umweltaussage wird bewusst sehr weit gefasst.
Darunter fallen sämtliche freiwilligen Aussagen, Bilder, Symbole, Labels oder Darstellungen, die den Eindruck vermitteln, dass:
- ein Unternehmen besonders umweltfreundlich handelt,
- ein Produkt eine geringere Umweltbelastung verursacht,
- eine Umweltleistung verbessert wurde oder
- eine positive Umweltwirkung erzielt wird.
Dabei können nicht nur Texte, sondern auch Symbole, Siegel oder die Kombination aus Bildsprache und Text relevant sein.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft allgemeine Umweltclaims.
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „ökologisch“, „CO₂-freundlich“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“
dürfen künftig nicht mehr pauschal verwendet werden, wenn sie nicht auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder unmittelbar konkretisiert werden wie in diesem Beispiel:
„Die Verpackung ist nach Prüfmethode XY zu 95 % recyclingfähig.“
Der entscheidende Unterschied: Die Aussage beschreibt konkret, welcher Umweltaspekt betroffen ist und wie die Leistung gemessen wurde.
Künftig darf eine Aussage nicht größer wirken als die tatsächliche Umweltleistung. Außerdem müssen Unternehmen klar kennzeichnen, worauf sich eine Aussage genau bezieht.
Besonders relevant ist das Verbot von Klimawirkungs-Aussagen, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
Begriffe wie:
- „klimaneutral“
- „CO₂-neutral“
- „positive Umweltwirkung“
dürfen nicht verwendet werden, wenn die behauptete Wirkung lediglich durch Offsetting oder den Kauf von Zertifikaten erreicht wird.
Gerade im Marketing steigt dadurch das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen.
Auch Nachhaltigkeitslabels geraten stärker in den Fokus.
Unternehmenseigene, nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel werden künftig kritisch bewertet. Zulässig sind insbesondere staatlich etablierte Labels oder Zertifizierungssysteme mit transparenten Kriterien und unabhängiger Überprüfung.
Aussagen über zukünftige Umweltleistungen werden ebenfalls strenger reguliert.
Die Richtlinie verlangt konkrete, realistische und überprüfbare Umsetzungspläne wie beispielsweise folgende:
„Unser Ziel ist eine CO₂-Reduktion von 50% bis 2040 auf Basis eines veröffentlichten Maßnahmenplans mit definierten Zwischenzielen und regelmäßiger unabhängiger Überprüfung.“
Formal richtet sich die EmpCo-Richtlinie primär an die Verbraucherkommunikation. Dennoch sollten Industrieunternehmen denselben Maßstab auch im B2B-Bereich anlegen.
Der Grund: Öffentliche Kommunikation – etwa über Webseiten, Messen, Broschüren oder Social Media – kann unabhängig von der Zielgruppe wettbewerbsrechtlich überprüft werden. Zudem erwarten Geschäftspartner zunehmend dieselbe Transparenz wie Verbraucher.
Für Lebensmittelhersteller, Markenartikler und Verpackungsunternehmen gilt daher in der Praxis:
Dieselbe Aussage sollte sowohl im B2B- als auch im B2C-Kontext einer kritischen Prüfung standhalten.
Gerade im Verpackungssektor werden viele Nachhaltigkeitsargumente kommuniziert. Deshalb steigen die Anforderungen an Nachweise und Dokumentation.
Zulässige und wertvolle Aussagen können beispielsweise sein:
- Recyclingfähigkeit / Design for Recycling
- PCR-Anteil / Rezyklat-Anteil
- Product Carbon Footprint (PCF)
- Gewichtsreduktion
- Anteil biobasierter Rohstoffe / Einsatz nicht-fossiler Rohstoffe
Entscheidend ist jedoch, dass diese Aussagen jederzeit nachvollziehbar und belegbar sind.
Praxis-Tipp
Wer von einer „25 % CO₂-Reduktion“ spricht, sollte immer dokumentieren:
- Gegen welches Referenzprodukt verglichen wurde
- Welche Systemgrenzen gelten
- Welche Einheit verwendet wurde
- Welche Berechnungsmethode angewendet wurde
Ein Vergleich von kg CO₂e pro Kilogramm Material ist beispielsweise nicht direkt mit kg CO₂e pro Quadratmeter Folie vergleichbar.
Unternehmen sollten ihre bestehende Kommunikation vor September 2026 systematisch überprüfen.
Do's
✅ Konkrete Kennzahlen verwenden
✅ Umweltvorteile präzise beschreiben
✅ Aussagen dokumentieren und belegen
✅ Zertifikate und Nachweise zentral archivieren
✅ Vergleichsgrößen transparent erläutern
✅ Labels und Auszeichnungen erklären und verlinken
Don'ts
❌ Pauschale Nachhaltigkeitsversprechen
❌ Unklare Begriffe wie „grün“ oder „umweltfreundlich“
❌ Aussagen ohne belastbare Datenbasis
❌ Klimaneutralitätsclaims auf Basis reiner Kompensation
❌ Übertragung einzelner Produktvorteile auf das gesamte Unternehmen
❌ Werbung mit gesetzlichen Mindestanforderungen
Die EmpCo-Richtlinie markiert einen Wendepunkt für die Regelungen der Nachhaltigkeitskommunikation. Künftig reicht es nicht mehr aus, dass Aussagen lediglich „nicht irreführend“ sind. Unternehmen müssen belegen können, worauf sich ein Umweltvorteil konkret bezieht, wie er gemessen wurde und welche Nachweise dahinterstehen.
Für Unternehmen der Lebensmittel-, Pharma- und Verpackungsindustrie bedeutet das vor allem eines: Weg von allgemeinen Nachhaltigkeitsversprechen – hin zu spezifischen, transparenten und belastbaren Informationen.
Wer frühzeitig Prozesse, Dokumentation und Kommunikation an die neuen Anforderungen anpasst, reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern.
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive) ist die EU-Richtlinie 2024/825. Sie verschärft die Regeln gegen Greenwashing und stärkt die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. [eur-lex.europa.eu], [umweltbundesamt.de]
Die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. [commission.europa.eu], [umweltbundesamt.de]
Aussagen müssen präzise, nachvollziehbar und belegbar sein. Allgemeine Umweltversprechen ohne ausreichende Konkretisierung sind künftig problematisch oder unzulässig.
Die Vorschriften zielen zwar primär auf den Verbraucherschutz ab. Öffentliche B2B-Kommunikation sollte jedoch denselben Standards folgen, da auch hier wettbewerbsrechtliche Risiken bestehen.
Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen wie Beanstandungen, Unterlassungsansprüche oder weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Anforderungen an Nachweisbarkeit und Transparenz steigen deutlich. [umweltbundesamt.de]
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf eigenen Recherchen und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar. Für die Prüfung konkreter Aussagen oder Kommunikationsmaßnahmen sollte bei Bedarf rechtlicher Rat eingeholt werden.
Hinweis: Einzelne im Beitrag verwendete Grafiken wurden mit Unterstützung generativer KI erstellt.