Die soziale Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette inklusive der Einhaltung der Menschenrechte ist für SÜDPACK elementar – und als ein zentrales Handlungsfeld in der Unternehmensstrategie fest verankert. Obwohl das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) für das Familienunternehmen erst ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend gilt, hat SÜDPACK bereits jetzt schon die neue Gesetzgebung umgesetzt, eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte erstellt und parallel dazu im August 2023 die umfangreiche SA8000 Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

Am 1. Januar 2023 ist die erste Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten, zu denen u.a. der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt gehören. Ab dem 1. Januar 2024 ist es auch für die SÜDPACK Gruppe mit ihren mehr als 1.000 Mitarbeitenden verpflichtend. 

Die SA8000 wiederum ist ein international anerkannter Zertifizierungsstandard, der von der Social Accountability International, einer in New York ansässigen Nichtregierungsorganisation, initiiert wurde. Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis und zielt auf die soziale Verantwortung am Arbeitsplatz ab. Sie berücksichtigt die in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und anderen internationalen Menschenrechtsstandards sowie die im nationalen Arbeitsrecht verankerten Arbeitsrechte. SÜDPACK hat nun im August 2023 als eines von bislang nur wenigen Unternehmen seiner Größenordnung die umfangreiche Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

„Wir erfüllen durch das LKSG und die erfolgte Zertifizierung nach SA8000 unsere Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kunden, Lieferanten und auch der Gesellschaft insgesamt – und untermauern damit eindrücklich unseren hohen Anspruch in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung“, erklärt Carolin Grimbacher, die geschäftsführende Gesellschafterin der SÜDPACK Gruppe.

Die Maßnahmen von SÜDPACK im Überblick

In den vergangenen Monaten hat der international tätige Folienhersteller im Sinne einer nachhaltigen Supply Chain sowie fairer Arbeitsbedingungen die Risiken seiner Lieferkette analysiert. Unmittelbare Lieferanten wurden anhand ihres Branchen- und Länderrisikos überprüft, um tatsächliche und potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette feststellen und entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung umsetzen zu können. Zusätzlich erfolgte insbesondere bei Lieferanten mit einem hohen Risiko für diese Themen sowohl eine firmeninterne als auch eine externe Bewertung über die EcoVadis Scorecard. „Durch ein regelmäßiges Reporting und die Überprüfung sowie Aktualisierung der Risikoanalysen können wir die Wirksamkeit der Maßnahmen gut kontrollieren und vor allem auch kontinuierlich weiterentwickeln“, unterstreicht Lisa-Marie Schmidberger, die bei SÜDPACK als Projektmanagerin unter anderem für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung verantwortlich zeichnet.  

Gleichzeitig wurde das Schulungsangebot im Bereich der sozialen Themen signifikant erweitert, um die Mitarbeitenden noch besser für die Unternehmensgrundsätze und Werte sensibilisieren zu können. Vor allem die Arbeitsbedingungen der wesentlichen Lieferanten sind für Carolin Grimbacher „ein Spiegel der eigenen Werte, die wir in unserer Unternehmensgruppe sichergestellt wissen wollen – und die wir auch in unserem Nachhaltigkeitsbericht stetig fortschreiben werden. Insofern legen wir hier besonders hohe Maßstäbe an.“

Bei SÜDPACK tragen ein Compliance-Beauftragter, ein Compliance-Ausschuss sowie ein Social Performance Team dafür Sorge, dass alle geltenden Compliance-Regeln bekannt sind, dass diese in der gesamten Supply Chain eingehalten und dass letztlich auch Regelverletzungen ebenso wie die daraus resultierenden Risiken minimiert werden.

Darüber hinaus bieten sich Mitarbeitenden, Lieferanten und allen weiteren betroffenen Stakeholdern durch die Implementierung verschiedener Beschwerdemechanismen und eines „Whistleblower-Systems“ gleich mehrere Möglichkeiten, um Risiken und Verletzungen der Menschenrechte und der Umwelt zu melden.

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